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Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich:
1.1) Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende, bzw. von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, dass von uns aus ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt wird. Diese Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichenden Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.
1.2) Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne des § 310, Absatz 1 BGB
1.3) Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden.
§ 2 Angebot, Angebotsunterlagen:
2.1) Unser Angebot ist freibleibend, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts Abweichendes ergibt.
2.2) An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt insbesondere auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Solche Unterlagen dürfen nur mit unserer schriftlichen und ausdrücklichen Zustimmung an Dritte weitergegeben werden.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen:
3.1) Unsere Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ab Werk einschließlich Verpackung.
3.2) Bei Express- und Eilgutsendungen, die vom Kunden veranlasst werden, geht die Differenz zum Preis der normalen Frachtgutsendung zu Lasten des Käufers.
3.3) Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, beispielsweise in Folge von Tarifabschlüssen, Materialpreisänderungen oder Wechselkursänderungen eintreten. Solche Änderungen werden dem Kunden auf Verlangen nachgewiesen.
3.4) Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen. Sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
3.5) Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
3.6) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung/Rechnung nichts Abweichendes ergibt, ist der Kaufpreis netto ohne Abzug innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzuges.
3.7) Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, falls seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.
§ 4 Lieferzeit:
4.1) Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Klärung aller im Zusammenhang mit der Lieferung stehenden technischen und logistischen Fragen voraus.
4.2) Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
4.3) Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, sind wir berechtigt, den insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
4.4) Sofern die Voraussetzungen von Ziffer 3.) vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
4.5) Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von uns zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht. In einem solchen Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
4.6) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden bleiben vorbehalten.
4.7) Im Übrigen haften wir im Fall des Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3 % des Lieferwertes, höchstens jedoch 15 % des Lieferwertes.
4.8) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden bleiben vorbehalten.
§ 5 Gefahrübergang:
5.1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts Anderes ergibt, ist die Lieferung „ab Werk“ vereinbart.
5.2) Sollte der Kunde dies wünschen, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken. Die insoweit anfallenden Kosten trägt der Kunde.
§ 6 Mängelhaftung:
6.1) Die Mängelrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobligenheiten ordnungsgemäß nachkommt.
6.2) Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen, mangelfreien Sache berechtigt. Im Falle der Mangelbeseitigung tragen
wir die Aufwendungen nur bis zur Höhe des Kaufpreises.
6.3) Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.
6.4) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadenersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung vorgeworfen wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
6.5) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen. In diesem Falle ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
6.6) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
6.7) Soweit nicht Vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen.
6.8) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang.
§ 7 Gesamthaftung:
7.1) Eine weitergehende Haftung auf Schadenersatz als die in § 6 vorgesehen, ist - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs - ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadenersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss wegen sonstiger Pflichtverletzung oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823
BGB.
7.2) Die Begrenzung nach Ziffer 1.) gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
7.3) Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer angestellten Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 8 Eigentumsvorbehalt:
8.1) Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor.
8.2) Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer, Wasser und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.
8.3) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstehenden Ausfall.
8.4) Der Kunde darf die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter verkaufen. Er tritt an uns jedoch schon jetzt alle Forderungen in Höhe des Fakturendbetrages einschließlich Mehrwertsteuer unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach
Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies jedoch der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazu gehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
§ 9 Salvatorische Klausel:
Die Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser AGB hat keine Auswirkungen auf die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen.